25. Juni 2009
Schweizer Presserat deckt BLICK-Journalisten
Presserat ist eine befangene, wirkungslose Institution
Wie so manche Beschwerdestellen in der Schweiz existiert der Presserat, um eine Aufsicht und Kontrolle vorzutäuschen. In Wahrheit besteht der Rat aus Journalisten, Ex-Kollegen und Freunde der Journalisten die in Kritik geraten, und dem entsprechend fallen auch die Urteile:
Nr. 35/2009: Quellennennung / Anhörung bei schweren Vorwürfen (X. c. «Blick») Stellungnahme des Presserates vom 25. Juni 2009
Der schweizerische Presserat wurde beauftragt, sich mit der Berichterstattung von „Blick“ auseinanderzusetzen und deren Falschbehauptungen im Fall Rütli zu befassen.
Dr. iur Martin Künzi vom Presserat
Am Schluss beanstandet er lediglich, dass die Person, die durch deren Berichterstattung vorverurteilt und verleumdet wurde, nicht Stellung nehmen konnte.
Dass ein grosser Teil der schädigenden Behauptungen nicht der Tatsachen entsprachen, wurde nicht beanstandet: „Blick“ habe genügend recherchiert.
Dass ein grosser Teil der schädigenden Behauptungen nicht der Tatsachen entsprachen, wurde nicht beanstandet: „Blick“ habe genügend recherchiert.